1. Ich möchte mein Fahrrad mit in den Zug nehmen. Gibt es dafür einen speziellen Stellplatz?
In den Fahrzeugen der BRB stehen je Triebwagen sechs Fahrradstellplätze für Sie bereit. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Verfügbarkeit der Stellplätze garantieren können, da diese Stellplätze nicht vorreserviert werden und die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Fahrgästen und Kinderwagen Vorrang genießt. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Zweifelsfall unser Personal entscheidet, ob noch Räder mitgenommen werden können.
2. Muss ich für die Beförderung meines Fahrrades bezahlen?
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie eine Fahrrad-Tageskarte Bayern für 4,50 € (Tarifstand 2009). Diese Fahrrad-Tageskarte berechtigt Sie zur Mitnahme eines Rades in allen Nahverkehrszügen in ganz Bayern. Wenn Sie Ihr Rad nur auf kurzen Strecken mitnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrrad-Kurzstreckenkarte, die zum Preis der Fahrkarte für ein Kind ausgegeben wird. Für die Fahrrad-Tageskarte Bayern und die Fahrrad-Kurzstreckenkarte gibt es eine Familienkomponente: In Begleitung ihrer Eltern bzw. Großeltern dürfen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ihr Fahrrad kostenlos in den Regionalzügen mitnehmen. Wenn Sie Ihr Rad nur innerhalb des AVV-Gebietes (Augsburg bis Schmiechen bzw. Radersdorf) mitnehmen möchten, können Sie alternativ eine AVV-Fahrradtageskarte für 1,60 € (Tarifstand 2009) erwerben. Fahrräder bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll werden in jedem Fall kostenfrei befördert.
Bitte beachten Sie, dass für Räder, die ohne gültigen Fahrschein befördert werden, das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 € zu entrichten ist.
3. Gibt es eine Toilette in den Zügen der BRB?
Ja, in jedem Triebwagen der BRB ist ein behindertengerechtes WC vorhanden.
4. Ich bin mobilitätsbehindert. Kann ich problemlos bei den Zügen ein- und aussteigen?
Alle unsere Züge verfügen über eine behindertengerechte Ausstattung und eine Rampe, die das Ein- und Aussteigen erleichtert. Wenn Sie Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigen, können Sie unsere Mitarbeiter über einen speziellen Rufknopf im Einstiegsbereich anfordern.
5. Gibt es einen speziellen Stellplatz für Kinderwagen und/oder Rollstuhl?
In jedem Triebfahrzeug ist ausreichend Platz für Rollstuhl und Kinderwagen vorhanden. Bitte beachten Sie gleich die entsprechenden Piktogramme neben den Türen, damit Sie innerhalb des Fahrzeugs gleich im entsprechenden Mehrzweckbereich ankommen. Darüber hinaus verfügt jedes Fahrzeug über eine spezielle Kindersitzecke, die für Kinder und Familien vorreserviert ist.
6. Kann ich mir einen Sitzplatz reservieren?
Nein, bei der BRB herrscht freie Platzwahl. Somit kann jeder Kunde sich den für ihn passenden Sitzplatz selbst aussuchen.
7. Warum gibt es bei der BRB keine 1. Klasse?
Die Anforderungen an die Fahrzeuge wurden von unserer Auftraggeberin, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, vorgegeben. Dabei wurden keine 1.-Klasse-Abschnitte gefordert. Generell sind die Bereiche der 1. Klasse in Nahverkehrszügen kaum belegt, deshalb haben wir darauf verzichtet, um so eine größere Anzahl an Sitzplätzen für die 2. Klasse zu bieten.