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Sie können Ihren Fahrschein entweder persönlich im BRB-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof am Gleis 1 oder aufpreisfrei am Fahrscheinautomat im Zug lösen. Außerdem haben die Fahrscheine, die Sie an stationären Automaten an Bahnhöfen, am Schalter der DB oder beim AVV erworben haben, bei der BRB Gültigkeit. Öffnungszeiten des BRB-Kundencenters: Montag bis Donnerstag von 6:00 - 19:00 Uhr und Freitag von 6:00 - 20:00 Uhr.
Ja, innerhalb des AVV-Gebietes sind alle AVV-Fahrscheine auch bei der BRB gültig. Das AVV-Gebiet erstreckt sich von Augsburg aus sowohl über Kissing, St. Afra, Mering und Merching bis Schmiechen (Oberbayern) als auch über Friedberg, Dasing, Obergriesbach und Aichach bis Radersdorf.
Ja, bei der BRB wird dieser Fahrschein anerkannt, sofern dieser bezüglich Datum und gelöster Strecke gültig ist.
Ja, diese Sonderangebote der DB sind auch in den Zügen der BRB gültig.
Ja, Zeitkarten des AVV oder der DB sind auch bei der BRB gültig. Bitte beachten Sie bei den AVV-Karten die Begrenzung auf das AVV-Gebiet (von Augsburg bis Schmiechen bzw. Radersdorf).
Ja, die BahnCard wird bei der BRB anerkannt. An den Automaten können Sie Ihren Fahrschein mit der entsprechenden BahnCard-Ermäßigung lösen
Fahrscheine, die Sie am Automat in den Zügen der BRB erwerben, werden bereits entwertet ausgegeben. AVV-Streifenkarten und im Vorverkauf erworbene Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt am Bahnsteig entwertet werden.
Zur Überprüfung der Kreditkartendaten muss der Automat ständig in Verbindung mit entsprechenden Kreditinstituten stehen. Da sich die Fahrzeuge bewegen kann es zu Unterbrechungen der Funkverbindung kommen, so dass solch eine Transaktion abbrechen würde. Aus diesem Grund können Sie bei uns nur mit Bargeld oder Geldkarte bezahlen; so kann der Zahlvorgang schnell und unproblematisch abgewickelt werden.
In jedem Triebwagen steht ein Fahrscheinautomat für Sie bereit. So können Sie problemlos und ohne Aufpreis Ihren Fahrschein nach Fahrtantritt im Zug lösen.
Nein. Am Fahrscheinautomat in den Zügen der BRB können Sie Ihren Fahrschein auch nach Fahrtantritt aufpreisfrei lösen. Bitte kaufen Sie Ihren Fahrschein unmittelbar nach dem Einsteigen, da ansonsten ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40 Euro fällig wird.
Sie erhalten den Fahrplan in unserem Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof oder bei unseren Zugbegleitern. Außerdem können Sie sich den Fahrplan auch von unserer Homepage herunterladen.
Fahrplanänderungen werden immer im Internet unter der Rubrik Aktuelles bekannt gegeben. Sollten es z.B. längerfristige Bauarbeiten sein, werden in den Fahrzeugen und an den Bahnhöfen Aushänge mit der Information angebracht sein. Bei kurzfristigen Ãnderungen werden Sie im Fahrzeug und/oder am Bahnsteig durch Ansagen oder durch unser Personal informiert.
Jedes Jahr tritt am zweiten Dezember-Wochenende ein neuer Fahrplan in Kraft. Diesen erhalten Sie vorher in unserem Kundencenter und bei den Zugbegleitern. Natürlich finden Sie auch im Internet immer den aktuellen Fahrplan.
In den Fahrzeugen der BRB stehen je Triebwagen sechs Fahrradstellplätze für Sie bereit. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Verfügbarkeit der Stellplätze garantieren können, da diese Stellplätze nicht vorreserviert werden und die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Fahrgästen und Kinderwagen Vorrang genießt. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Zweifelsfall unser Personal entscheidet, ob noch Räder mitgenommen werden können.
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie eine Fahrrad-Tageskarte Bayern für 5,00 € (Tarifstand 2012). Diese Fahrrad-Tageskarte berechtigt Sie zur Mitnahme eines Rades in allen Nahverkehrszügen in ganz Bayern. Wenn Sie Ihr Rad nur auf kurzen Strecken mitnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen die Fahrrad-Kurzstreckenkarte, die zum Preis der Fahrkarte für ein Kind ausgegeben wird. Für die Fahrrad-Tageskarte Bayern und die Fahrrad-Kurzstreckenkarte gibt es eine Familienkomponente: In Begleitung ihrer Eltern bzw. Großeltern dürfen Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren ihr Fahrrad kostenlos in den Regionalzügen mitnehmen. Wenn Sie Ihr Rad nur innerhalb des AVV-Gebietes (Augsburg bis Schmiechen bzw. Radersdorf) mitnehmen möchten, können Sie alternativ eine AVV-Fahrradtageskarte für 1,60 € (Tarifstand 2012) erwerben. Fahrräder bis zu einer Reifengröße von 20 Zoll werden in jedem Fall kostenfrei befördert.
Bitte beachten Sie, dass für Räder, die ohne gültigen Fahrschein befördert werden, das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 € zu entrichten ist.
Ja, in jedem Triebwagen der BRB ist ein behindertengerechtes WC vorhanden.
Alle unsere Züge verfügen über eine behindertengerechte Ausstattung und eine Rampe, die das Ein- und Aussteigen erleichtert. Wenn Sie Hilfe beim Ein- oder Aussteigen benötigen, können Sie unsere Mitarbeiter über einen speziellen Rufknopf im Einstiegsbereich anfordern.
In jedem Triebfahrzeug ist ausreichend Platz für Rollstuhl und Kinderwagen vorhanden. Bitte beachten Sie gleich die entsprechenden Piktogramme neben den Türen, damit Sie innerhalb des Fahrzeugs gleich im entsprechenden Mehrzweckbereich ankommen. Darüber hinaus verfügt jedes Fahrzeug über eine spezielle Kindersitzecke, die für Kinder und Familien vorreserviert ist.
Nein, bei der BRB herrscht freie Platzwahl. Somit kann jeder Kunde sich den für ihn passenden Sitzplatz selbst aussuchen.
Die Anforderungen an die Fahrzeuge wurden von unserer Auftraggeberin, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, vorgegeben. Dabei wurden keine 1.-Klasse-Abschnitte gefordert. Generell sind die Bereiche der 1. Klasse in Nahverkehrszügen kaum belegt, deshalb haben wir darauf verzichtet, um so eine größere Anzahl an Sitzplätzen für die 2. Klasse zu bieten.
Bitte wenden Sie sich an das Fundbüro der DB Station&Service AG in Augsburg Hbf, direkt am Gleis 1.
Besuchen Sie uns in unserem Kundencenter direkt am Gleis 1 am Augsburger Hauptbahnhof (Viktoriastraße 1). Wir sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 bis 17:00 Uhr gern für Sie da.
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Soweit die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, besteht auch der Anspruch auf Erstattung des Betrages für die bereits durchfahrene Strecke sowie erforderlichenfalls die Erstattung der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof der Reise.
Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung:
| 2. Klasse | 1. Klasse | |
| Zeitkarten des Nahverkehrs, Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket | 1,50 € | 2,25 € |
| Zeitkarten des Fernverkehrs | 5,00 € | 7,50 € |
| Mobility BahnCard 100 | 10,00 € | 15,00 € |
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort können Sie:
Wir bitten Sie, die Regelungen zum Haftungsausschluss zu beachten:
Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn der Ausfall oder die Verspätung des Zuges oder das Anschlussversäumnis auf
beruht.
Außerdem können Verkehre, die vorwiegend aus musealen oder touristischen Zwecken dienen, von den neuen Fahrgastrechten ausgenommen sein.
Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten, auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Bereits seit dem 12.12.2004 hatten die in der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (CER) organisierten Bahnunternehmen der EU sowie Norwegens und der Schweiz Kundenansprüche in der "Charta Schienenpersonenverkehr der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen" umgesetzt. Die Charta galt bis zum 02.12.2009 für alle durch Auslandsbahnen verkauften Fahrkarten des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Seit 03.12.2009 gilt die EG-Verordnung 1371/2007, die EU-weit einheitliche Regelungen über Fahrgastrechte im internationalen Eisenbahnverkehr im Falle von Verspätungen und Ausfall von Zügen einführt. Zu berücksichtigen ist aber, dass die einzelnen Staaten Ausnahmeregelungen vorsehen können, d.h. in anderen Ländern gelten die Regelungen der Verordnung u.U. in deren nationalen Verkehren oder auch für Teile einer „Reisekette“, wie sie in Deutschland definiert wird, nicht.
In Deutschland gelten die neuen Fahrgastrechte aus der EG-Verordnung bereits seit 29.07.2009. Daher werden für Fahrkarten des internationalen Verkehrs, die in Deutschland gekauft wurden, bis zum Inkrafttreten der EG-Verordnung in den anderen Ländern und der neuen internationalen Beförderungsbedingungen (ABB-CIV/PRR) auch für diese Fahrten die Regelungen der EG-Verordnung angewendet:
Das gemeinsame Servicecenter Fahrgastrechte wird von den teilnehmenden Eisenbahnen mit der Durchführung der Fahrgastrechte, insbesondere von Erstattungs- und Entschädigungsvorgängen, beauftragt. Das Servicecenter ist für Fahrkarten der Eisenbahntarife immer zuständig, wenn
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte zusammen mit Ihrer Originalfahrkarte oder einer Kopie davon an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, Deutschland oder geben es in der Verkaufsstelle einer Eisenbahn oder an einem Service Point ab.
Natürlich können Sie Ihre Ansprüche mit den beigefügten Belegen auch mit einem formlosen Schreiben geltend machen - Sie können unsere Arbeit aber unterstützen, indem Sie das eigens hierfür konzipierte Fahrgastrechte-Formular benutzen.
Gern versuchen wir, eine Sonderfahrt an Ihr gewünschtes Ziel durchzuführen. Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter Tel. (0821) 478 778-77 oder per Mail an auskunft@bayerischeregiobahn.de.