Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29. Juli 2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn über den Regionalzug bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Die wesentlichen Regelungen im Überblick:
Entschädigung pro Fahrt für Zeitkarten ab 60 Minuten Verspätung:
| 2. Klasse | 1. Klasse | |
| Zeitkarten des Nahverkehrs, Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket | 1,50 € | 2,25 € |
| Zeitkarten des Fernverkehrs | 5,00 € | 7,50 € |
| Mobility BahnCard 100 | 10,00 € | 15,00 € |
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden unabwendbaren Umständen, eigenem Verschulden des Reisenden oder unabwendbarem Verhalten Dritter keine Entschädigung leisten.
Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes bitten wir, sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten zu erkundigen.
Wege zur Entschädigung
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Damit unterstützt das Fahrgastrechte-Formular die zügige Bearbeitung Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular im Zug, am Service Point, im Kundencenter, in Verkaufsstellen der teilnehmenden Bahnen oder als Online-Formular unter www.fahrgastrechte.info.
Möglichkeit 1:
Sie haben im Zug, im Kundencenter oder am Service Point die Bestätigung der Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann. Tragen Sie bitte die benötigten Daten zu Ihrer Bahnreise in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen diese mit Ihrer Unterschrift. Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihre Originalfahrkarte (ausgenommen Zeitfahrkarten) in einem DB-Reisezentrum oder einer DB-Agentur abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag.
Möglichkeit 2:
Sie haben
In diesen Fällen erhalten Sie Ihre Entschädigung ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte, dem von den teilnehmenden Bahnen mit der Bearbeitung von Verspätungsfällen beauftragten Dienstleister. Bitte senden Sie zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fahrgastrechte-Formular die Originalfahrkarte oder Fahrkarten-/Zeitkartenkopie sowie die Originalbelege der entstandenen Kosten an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Adresse und, falls Sie eine Überweisung wünschen, Ihre Bankverbindung anzugeben. Darüber hinaus erleichtert es die Bearbeitung, wenn Sie eine Rufnummer und E-Mail-Adresse zur Klärung möglicher Rückfragen angeben.
Nationale Durchsetzungsstelle sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt unter der Adresse: Eisenbahnbundesamt, Referat 16, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn.
Detaillierte Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info.